Die freie Fallhöhe ist die Ausgangsgröße; EN 1176-1 legt allgemeine Regeln fest, die für alle Geräte gelten, während die einzelnen Teile der Norm für Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen, Karussells und andere Gerätetypen spezifischere Anforderungen enthalten, die Vorrang haben. Für eine endgültige Spezifikation sollte immer der für den jeweiligen Gerätetyp geltende Teil herangezogen werden.
Allgemeine Regeln für Fallraum und Aufprallfläche
Der Fallbereich erstreckt sich mindestens 1.500 mm um die erhöhten Teile eines Geräts, gemessen horizontal von der vertikalen Projektion des Geräts. Bei freien Fallhöhen bis 1,5 m entspricht die Aufprallfläche dem minimalen Fallraum von 1.500 mm um das Gerät. Bei freien Fallhöhen von mehr als 1,5 m vergrößert sich die Aufprallfläche: Die Ausdehnung hängt von der genauen Fallhöhe und dem Gerätetyp ab und muss aus der entsprechenden Normtabelle entnommen werden.
Freier Raum für Geräte mit aufgezwungener Bewegung
Der freie Raum ist als eine Reihe von zylindrischen Bereichen definiert, die den Benutzer auf dem Bewegungspfad darstellen. Bei einem stehenden Benutzer hat der Zylinder einen Radius von 1.000 mm und eine Höhe von 1.800 mm; bei einem sitzenden Benutzer einen Radius von 1.000 mm und eine Höhe von 1.500 mm. Dieser Zylinder bewegt sich bei Schaukeln, Karussells und ähnlichen Geräten entlang des gesamten Bewegungsbogens, und der Bereich, den er überstreicht, muss frei von Hindernissen bleiben.
Überlappungsregeln
Fallräume einschließlich Aufprallflächen dürfen sich in den meisten Fällen überlappen. Eine Überlappung ist jedoch nur zulässig, wenn die sich überschneidende Aufprallfläche den Anforderungen beider Geräte entspricht – also für die höhere freie Fallhöhe der beiden Geräte geprüft und bewertet ist. Ansonsten müssen die Geräte so positioniert werden, dass sich ihre Fallräume nicht überschneiden.