- Regelt EN 1176 auch den Sicherheitsbelag?
- Nicht direkt. EN 1176 legt fest, wann ein stoßdämpfender Belag verpflichtend ist, etwa unter jeder Ausstattung mit einer freien Fallhöhe über 600 mm, und schreibt für gängige lose Materialien wie Rinde, Holzschnitzel, Sand oder Kies Körnung und Tiefe vor, die ohne zusätzliche Prüfung akzeptiert werden. Die eigentliche Prüf- und Bewertungsmethodik für die Belagswirksamkeit, einschließlich synthetischer und nicht standardisierter Systeme, definiert eine eigenständige Norm, EN 1177.
- Regelt EN 1177 auch die Spielausstattung selbst?
- Nein. EN 1177 regelt die Ausstattung überhaupt nicht. Sie befasst sich ausschließlich mit dem stoßdämpfenden Bodenbelag: wie er geprüft wird, wie seine Stoßabsorptionsfähigkeit ausgedrückt wird und für welche kritische Fallhöhe der Belag als geeignet bewertet wurde.
- Wie hängen freie Fallhöhe und kritische Fallhöhe zusammen?
- Die freie Fallhöhe ist eine Eigenschaft der Ausstattung und stellt die größte senkrechte Entfernung von der vorgesehenen Körperauflage bis zur darunterliegenden Aufprallfläche dar. Die kritische Fallhöhe ist eine Eigenschaft des Belags, ermittelt durch Prüfung nach EN 1177, und stellt die größte freie Fallhöhe dar, für die dieser Belag noch ausreichende Stoßdämpfung bietet. Ein Belag ist nur dann geeignet, wenn seine kritische Fallhöhe gleich oder größer ist als die freie Fallhöhe der darüber befindlichen Ausstattung.
- Warum müssen Ausstattung und Bodenbelag gemeinsam spezifiziert werden?
- Wird die Ausstattung gewählt, bevor der Belag definiert ist, oder spezifizieren zwei verschiedene ausführende Unternehmen im Rahmen getrennter Budgetposten, besteht das Risiko, dass die kritische Fallhöhe des Belags nicht der freien Fallhöhe der tatsächlich montierten Ausstattung entspricht. Diese Diskrepanz ist oft mit bloßem Auge nicht erkennbar, da der Belag korrekt aussehen und sich korrekt anfühlen kann, ohne den Wert zu erfüllen, den ein bestimmtes Gerät erfordert. Beide bereits ab der Konzeptphase gemeinsam zu spezifizieren, verringert dieses Risiko unmittelbar.
- Kann konforme Ausstattung auf nicht konformem Bodenbelag einen sicheren Spielplatz ergeben?
- Nicht im vollen Sinne. Ausstattung, die nach EN 1176 gefertigt und montiert wurde, gleicht einen Belag ohne passende kritische Fallhöhe für diese Ausstattung nicht aus, und ebenso gleicht ein hervorragender Belag keine Ausstattung aus, die nicht den Anforderungen der EN 1176 entspricht. Beide Systeme, Ausstattung und Bodenbelag, müssen korrekt zusammenwirken, damit der Spielplatz insgesamt konform ist.
- Wer wendet in der Praxis EN 1176 an und wer EN 1177?
- EN 1176 wenden üblicherweise Hersteller von Ausstattung, Planer, ausführende Unternehmen und Zertifizierungsstellen an, die die Ausstattung bewerten. EN 1177 wenden üblicherweise Hersteller und ausführende Unternehmen für Bodenbeläge, Landschaftsarchitekten, die den Belag spezifizieren, Bauunternehmen vor Ort und Zertifizierungsstellen an, die den Belag bewerten. In einem Projekt müssen sich beide Fachkreise auf dieselbe freie Fallhöhe abstimmen.
- Gelten für den gesamten Bodenbelag eines Spielplatzes dieselben Werte für die kritische Fallhöhe?
- Nein. Die kritische Fallhöhe, die der Belag erreichen muss, hängt von der freien Fallhöhe der darüber befindlichen Ausstattung ab, weshalb höhere oder dynamischere Ausstattung, etwa ein Rutschturm oder eine Seilbahn, in der Regel einen Belag mit größerer kritischer Fallhöhe erfordert als ein niedriger Balancierbalken. Deshalb passt eine einzige Belagsspezifikation selten für den gesamten Spielplatz mit gemischten Gerätearten, und jeder Wert sollte für jedes Gerät gesondert bestätigt werden.