Was die Norm EN 1176 regelt
EN 1176 ist eine europäische Normenreihe, die Gestaltung, Sicherheitsanforderungen und Prüfmethoden für Spielplatzausstattung umfasst. Sie legt fest, wie Ausstattung wie Klettergerüste, Rutschen, Schaukeln und Kombinationsstrukturen konzipiert und geprüft werden muss, damit vorhersehbare Risiken für die vorgesehene Altersgruppe angemessen adressiert werden. Im deutschsprachigen Raum ist die Norm als DIN EN 1176 (in Österreich als ÖNORM EN 1176, in der Schweiz als SN EN 1176) übernommen. Eine Spezifikation, die sich für die Ausstattung auf diese Norm bezieht, verlangt von Bietern den Nachweis, dass ihre Produkte nach dieser Normenreihe konzipiert und geprüft wurden.
REDOX konzipiert und produziert seine Spielplatzausstattung nach EN 1176. Diese Aussage bezieht sich konkret auf die Gestaltung der Ausstattung und erstreckt sich nicht auf den Bodenbelag, auf marktspezifische Montagepraxis oder auf andere, hier nicht genannte Normen. Die Spezifikation sollte ebenso präzise festlegen, was von Bietern nachzuweisen ist und welche Norm sich auf welchen Projektteil bezieht.
Ausstattung in der Spezifikation beschreiben
Der Abschnitt der Spezifikation zur Ausstattung ist die Stelle, an der funktionsbasierte Sprache am wichtigsten ist. Er sollte üblicherweise umfassen:
Abmessungen und Anordnung, einschließlich der Grundfläche, die jede Einheit einnehmen muss, Plattformhöhen und alle sich aus dem Standort ergebenden Maßbeschränkungen.
Altersgruppe und Nutzerkapazität, mit Angabe der Altersgruppen, für die die Ausstattung geeignet sein muss, und, soweit relevant, der ungefähren Anzahl von Nutzern, die der Spielplatz gleichzeitig aufnehmen soll.
Materialien und Oberflächenbehandlung, beschrieben durch geforderte Eigenschaften (etwa Witterungsbeständigkeit, Farbbeständigkeit, Eignung für öffentliche Außennutzung), nicht durch ein genanntes Produkt.
Anforderungen an konstruktive und mechanische Sicherheit, einschließlich Erwartungen an Standfestigkeit, bewegliche Teile, Vermeidung von Fangstellen und weiterer von EN 1176 behandelter Risikobereiche.
Die kritische Fallhöhe, da dieser Wert die erforderliche Leistung des Bodenbelags unter und um jedes Ausstattungsteil bestimmt und für jede angebotene Einheit anzugeben beziehungsweise anzufordern ist.
Konformitätsnachweis, das heißt, die Spezifikation sollte klar festlegen, welche Dokumentation der Bieter vorlegen muss, um nachzuweisen, dass seine Ausstattung EN 1176 entspricht. Gemäß Abschnitt 6.1.2 i) der Norm ist dies ein Zertifikat einer unabhängigen, nach EN ISO/IEC 17065 akkreditierten Zertifizierungsstelle, nicht eine vom Hersteller selbst ausgestellte Erklärung.
Diesen Nachweis vorab, als Teil des Angebots selbst, zu verlangen, ist eine der einfachsten Möglichkeiten, das Bewertungsverfahren fair und auf überprüfbaren Fakten gegründet zu halten, statt auf Marketingaussagen.