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Technische Spielplatzspezifikation erstellen: Ein Leitfaden zu EN 1176

REDOX team12. Juli 2026

Was sollte die technische Spezifikation eines Spielplatzes enthalten?

Die technische Spezifikation eines Spielplatzes sollte die Funktionen der Ausstattung, Abmessungen und Materialien, Sicherheitsanforderungen gemäß EN 1176, Anforderungen an den Bodenbelag gemäß EN 1177, den Montageumfang sowie die Erwartungen an Dokumentation und Gewährleistung beschreiben. Eine gut geschriebene Spezifikation beschreibt, was die Ausstattung leisten muss, nicht den Katalog eines einzelnen Anbieters, sodass unterschiedliche Hersteller tatsächlich vergleichbare Angebote einreichen können, ohne dass ein bestimmter Bieter bevorzugt wird. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Markt und Vergabeverfahren.

Warum die Spezifikation über den Ausgang der Ausschreibung entscheidet

Die meisten Entscheidungen, die eine Spielplatzausschreibung prägen, fallen, bevor überhaupt ein Bieter ein Angebot einreicht. Die Veröffentlichung der Ausschreibung legt Zeitrahmen und formales Verfahren fest, doch die technische Spezifikation bestimmt, was Bieter vorschlagen dürfen und wie leicht sich diese Angebote miteinander vergleichen lassen.

Eine unklare Spezifikation lässt zu viel Interpretationsspielraum, sodass die Kommune am Ende Angebote vergleicht, die eigentlich gar nicht vergleichbar sind: unterschiedlicher Ausstattungsumfang, unterschiedliche Sicherheitsannahmen, unterschiedliche Bodenbelaglösungen, mitunter sogar unterschiedliche Nutzeraltersgruppen. Eine zu spezifische Spezifikation hingegen schränkt den Kreis der Bieter häufig auf einen einzigen Hersteller ein, ob beabsichtigt oder nicht. Beide Ergebnisse untergraben den eigentlichen Zweck eines wettbewerblichen Verfahrens.

Deshalb verdient die Spezifikation dieselbe Aufmerksamkeit wie das Budget oder der Vorentwurf des Standorts. Sie ist die technische Brücke zwischen dem, was die Kommune für die Gemeinschaft erreichen will, und dem, wozu sich der Anbieter vertraglich verpflichtet, und genau dieses Dokument wird letztlich geprüft, wenn Angebote bewertet oder angefochten werden.

Dieser Leitfaden konzentriert sich konkret darauf, wie dieses Dokument zu schreiben ist. Er setzt voraus, dass die im Beitrag „Was öffentliche Auftraggeber vor dem Start eines Spielplatzprojekts vorbereiten sollten“ beschriebenen Grundlagen bereits vorbereitet sind, und knüpft unmittelbar an den Unterschied zwischen Vorentwurf und verbindlichem technischen Dokument an, der im Beitrag „Vorentwurf und technische Spezifikation: Was öffentliche Auftraggeber wissen müssen“ erläutert wird.

Was eine ausschreibungsneutrale Spezifikation tatsächlich bedeutet

Eine ausschreibungsneutrale Spezifikation ist keine Spezifikation, die Details vermeidet. Es ist eine Spezifikation, die ihre Details an der richtigen Stelle platziert, indem sie Leistung und Funktion beschreibt, nicht ein bestimmtes Produkt oder eine Marke. Ziel ist es, dass mehrere qualifizierte Hersteller dasselbe Dokument lesen und tatsächlich unterschiedliche Lösungen vorschlagen können, die alle dieselben Anforderungen erfüllen.

Funktionsbasierte Anforderungen gegenüber markenbasierten Anforderungen

Eine funktionsbasierte Anforderung beschreibt, was die Ausstattung leisten muss: die vorgesehene Altersspanne, die Art der unterstützten Aktivität (Klettern, Balancieren, Rutschen, Drehen, Sinnesspiel), die Nutzerkapazität und den Maßrahmen, in den sie am Standort passen muss. Eine markenbasierte Anforderung dagegen benennt eine bestimmte Produktlinie, ein herstellereigenes Merkmal oder beschreibt die Ausstattung so präzise, dass nur der Katalog eines einzigen Herstellers passt.

Statt beispielsweise einen Kombiturm zu verlangen, wie ihn ein genannter Hersteller produziert, würde eine funktionsbasierte Anforderung eine multifunktionale Struktur für eine definierte Altersgruppe beschreiben, mit einer genannten Anzahl von Zugangspunkten, einem genannten Plattformhöhenbereich und einer genannten Kombination von Aktivitätsarten. Jeder Hersteller, der Ausstattung konzipieren und zertifizieren kann, die diese Parameter erfüllt, kann dann ein konformes Angebot einreichen, unter Verwendung seiner eigenen Designsprache und seines eigenen ingenieurtechnischen Ansatzes.

Dieselbe Logik gilt für Materialien, Oberflächenbehandlung und sogar die gestalterische Ausrichtung. Die Spezifikation kann und sollte festlegen, dass die Ausstattung witterungsbeständig, für intensive öffentliche Nutzung ausgelegt und optisch auf das vorgegebene Gestaltungsthema abgestimmt sein muss, ohne eine bestimmte Beschichtung oder die charakteristische Form eines bestimmten Herstellers zu verlangen.

Warum Neutralität den öffentlichen Auftraggeber schützt

Neutralität ist keine Formalität. Sie ist das, was ein Vergabeverfahren verteidigungsfähig macht, falls es jemals angefochten wird, sei es von einem unterlegenen Bieter, einem Prüfer oder der fördergebenden Stelle. Eine Spezifikation, die nur ein einziger Anbieter erfüllen kann, lässt sich nur schwer als Ergebnis eines offenen Wettbewerbs rechtfertigen, selbst wenn dies nicht die Absicht hinter der Formulierung war.

Es lohnt sich klarzustellen, dass sich Vergabevorschriften, Neutralitätsanforderungen und zulässige Ausschreibungsformen je nach Land und Art der durchführenden öffentlichen Stelle unterscheiden, etwa zwischen dem deutschen Vergaberecht (GWB/VgV), dem österreichischen Bundesvergabegesetz (BVergG) und dem schweizerischen Beschaffungsrecht (BöB). Dieser Leitfaden beschreibt die technische Best Practice für das Schreiben einer Spezifikation, die einen fairen Angebotsvergleich unterstützt. Er stellt keine Rechtsberatung dar, und die für ein konkretes Projekt geltenden Vergabevorschriften sollten stets mit lokalen Rechts- oder Vergabeexperten bestätigt werden. Hinweise zum Vergleich von Angeboten, die nach Veröffentlichung einer ausschreibungsneutralen Spezifikation eingehen, bietet der Beitrag „Wie man Angebote von Spielplatzanbietern fair vergleicht“.

Anforderungen an die Ausstattung gemäß EN 1176

Was die Norm EN 1176 regelt

EN 1176 ist eine europäische Normenreihe, die Gestaltung, Sicherheitsanforderungen und Prüfmethoden für Spielplatzausstattung umfasst. Sie legt fest, wie Ausstattung wie Klettergerüste, Rutschen, Schaukeln und Kombinationsstrukturen konzipiert und geprüft werden muss, damit vorhersehbare Risiken für die vorgesehene Altersgruppe angemessen adressiert werden. Im deutschsprachigen Raum ist die Norm als DIN EN 1176 (in Österreich als ÖNORM EN 1176, in der Schweiz als SN EN 1176) übernommen. Eine Spezifikation, die sich für die Ausstattung auf diese Norm bezieht, verlangt von Bietern den Nachweis, dass ihre Produkte nach dieser Normenreihe konzipiert und geprüft wurden.

REDOX konzipiert und produziert seine Spielplatzausstattung nach EN 1176. Diese Aussage bezieht sich konkret auf die Gestaltung der Ausstattung und erstreckt sich nicht auf den Bodenbelag, auf marktspezifische Montagepraxis oder auf andere, hier nicht genannte Normen. Die Spezifikation sollte ebenso präzise festlegen, was von Bietern nachzuweisen ist und welche Norm sich auf welchen Projektteil bezieht.

Ausstattung in der Spezifikation beschreiben

Der Abschnitt der Spezifikation zur Ausstattung ist die Stelle, an der funktionsbasierte Sprache am wichtigsten ist. Er sollte üblicherweise umfassen:

Abmessungen und Anordnung, einschließlich der Grundfläche, die jede Einheit einnehmen muss, Plattformhöhen und alle sich aus dem Standort ergebenden Maßbeschränkungen.

Altersgruppe und Nutzerkapazität, mit Angabe der Altersgruppen, für die die Ausstattung geeignet sein muss, und, soweit relevant, der ungefähren Anzahl von Nutzern, die der Spielplatz gleichzeitig aufnehmen soll.

Materialien und Oberflächenbehandlung, beschrieben durch geforderte Eigenschaften (etwa Witterungsbeständigkeit, Farbbeständigkeit, Eignung für öffentliche Außennutzung), nicht durch ein genanntes Produkt.

Anforderungen an konstruktive und mechanische Sicherheit, einschließlich Erwartungen an Standfestigkeit, bewegliche Teile, Vermeidung von Fangstellen und weiterer von EN 1176 behandelter Risikobereiche.

Die kritische Fallhöhe, da dieser Wert die erforderliche Leistung des Bodenbelags unter und um jedes Ausstattungsteil bestimmt und für jede angebotene Einheit anzugeben beziehungsweise anzufordern ist.

Konformitätsnachweis, das heißt, die Spezifikation sollte klar festlegen, welche Dokumentation der Bieter vorlegen muss, um nachzuweisen, dass seine Ausstattung EN 1176 entspricht. Gemäß Abschnitt 6.1.2 i) der Norm ist dies ein Zertifikat einer unabhängigen, nach EN ISO/IEC 17065 akkreditierten Zertifizierungsstelle, nicht eine vom Hersteller selbst ausgestellte Erklärung.

Diesen Nachweis vorab, als Teil des Angebots selbst, zu verlangen, ist eine der einfachsten Möglichkeiten, das Bewertungsverfahren fair und auf überprüfbaren Fakten gegründet zu halten, statt auf Marketingaussagen.

Anforderungen an den Bodenbelag gemäß EN 1177

Was die Norm EN 1177 regelt

EN 1177 (im deutschsprachigen Raum als DIN EN 1177 übernommen) betrifft stoßdämpfende Bodenbeläge für Spielplätze, einschließlich der Prüfung der Belagsleistung und der Bestimmung der kritischen Fallhöhe für den jeweiligen Belag. Es handelt sich um eine eigenständige Norm gegenüber EN 1176, und dieser Unterschied ist wesentlich: EN 1176 betrifft die Ausstattung selbst, EN 1177 den Bodenbelag darunter und darum herum. Die Spezifikation sollte auf jede dieser Normen im richtigen Kontext verweisen und darf Bodenbelaganforderungen niemals so darstellen, als wären sie durch EN 1176 geregelt, ebenso wenig wie Ausstattungsanforderungen als durch EN 1177 geregelt.

Bodenbelag spezifizieren, ohne ein Produkt zu benennen

Der Bodenbelag ist ein Bereich, in dem Spezifikationen am häufigsten in markenbasierte Sprache abrutschen, meist indem ein bestimmtes Produkt statt einer geforderten Leistung genannt wird. Ein ausschreibungsneutraler Ansatz spezifiziert den Bodenbelag über:

Die geforderte kritische Fallhöhe, abgestimmt auf die darüber montierte Ausstattung, angegeben als Leistungswert, nicht als Marketingaussage.

Die für Standort und Budget geeignete Belagkategorie, etwa Gussgummi, Gummigranulat oder Kunstrasen mit stoßdämpfender Unterlage, generisch beschrieben und nicht unter dem Namen eines herstellereigenen Produkts.

Leistungs- und Prüfnachweise, die der Bieter vorlegen muss, um zu belegen, dass der Bodenbelag die genannte kritische Fallhöhe gemäß EN 1177 erfüllt.

Diese Art der Bodenbelagspezifikation hält die Anforderung messbar, ermöglicht die Teilnahme mehrerer qualifizierter Bodenbelaganbieter und verhindert, dass die Ausschreibung unbeabsichtigt auf ein herstellereigenes Belagsystem eines einzelnen Anbieters zugeschnitten wird.

Was sind die häufigsten Fehler in technischen Spezifikationen für Spielplätze?

Die häufigsten Fehler sind: Verweis auf die EN 1176 ohne Angabe der anwendbaren Normteile; Spezifikation von Geräten ohne Definition der Fallräume oder Bodenstandards; Auslassen der Montage- und Fundamentanforderungen; fehlende Anforderung der Konformitätsdokumentation vom Anbieter; und undefinierte Garantiebedingungen. Unklare Spezifikationen erschweren den objektiven Angebotsvergleich und schaffen Risiken bei der formalen Abnahme der Geräte.

Anforderungen an Materialien und Haltbarkeit

Materialien sollten in der Spezifikation als Anforderungen formuliert werden, nicht als Aussagen darüber, was die Materialien eines bestimmten Anbieters zufällig bieten. Ein gut geschriebener Materialabschnitt umfasst üblicherweise den Holzschutz (etwa das Schutzniveau gegen Fäulnis, Insektenschäden und Witterungseinflüsse, angepasst an das lokale Klima), Metallbeschichtungen (Korrosionsbeständigkeit angepasst an die Standortexposition, ob Küsten-, Stadt- oder Binnenlage) sowie Kunststoffe und andere synthetische Komponenten (UV-Beständigkeit sowie Beständigkeit gegen Ausbleichen und Versprödung, die Außeneinwirkung mit der Zeit verursacht).

Es lohnt sich, auch die erwarteten Nutzungsbedingungen am Standort zu beschreiben: Handelt es sich um eine salzbelastete Küstenlage, erlebt der Standort extreme Temperaturen, starke Niederschläge oder hohe Nutzerfrequenz, und wird der Spielplatz ganzjährig oder saisonal genutzt. Werden diese Bedingungen als Umstände beschrieben, an die die Ausstattung angepasst sein muss, statt als eine aus der Broschüre eines Herstellers übernommene Liste, bleibt die Anforderung tatsächlich offen für unterschiedliche Materialansätze, die jeweils auf ihre Weise dasselbe Haltbarkeitsergebnis erzielen können.

Anforderungen an Montage und Standortintegration

Die Montage wird häufig unzureichend spezifiziert, obwohl sie unmittelbar Sicherheit, Kosten und langfristige Wartung beeinflusst. Eine gründliche Spezifikation sollte Fundamentierungs- und Verankerungsanforderungen umfassen, die auf Ausstattung und Bodenverhältnisse abgestimmt sind, da unterschiedliche Bodenarten und Standortbedingungen unterschiedliche Verankerungsansätze erfordern. Sie sollte auch Fragen der Barrierefreiheit umfassen, einschließlich der Art, wie Spielplatz und Bodenbelag mit barrierefreien Wegen verbunden sind, sowie ob die Ausstattung vom Auftraggeber definierte Anforderungen an inklusives oder barrierefreies Spielen unterstützen soll.

Der Umfang der Standortvorbereitung sollte klar festgelegt werden: welche Nivellierungs-, Entwässerungs- oder Räumungsarbeiten im Angebot des Anbieters enthalten sind und wofür die Kommune oder ihr separater Auftragnehmer verantwortlich ist. Auch die Koordination zwischen Ausstattungsanbieter und einem etwaigen Bodenbelag- oder Entwässerungsgewerk sollte direkt adressiert werden, da Lücken in dieser Koordination eine häufige Ursache für Verzögerungen und Streitigkeiten nach Montagebeginn sind. Werden diese Positionen in der Spezifikation unklar gelassen, führt das später oft zu Nachforderungen oder Streit über den Leistungsumfang, genau das Ergebnis, das eine klare Spezifikation verhindern soll.

Dokumentation und Nachweise, die von Anbietern zu verlangen sind

Dokumentation vor der Montage

Bevor Ausstattung und Bodenbelag am Standort eintreffen, sollte die Spezifikation verlangen, dass Anbieter Konformitätszertifikate einer unabhängigen, nach EN ISO/IEC 17065 akkreditierten Zertifizierungsstelle vorlegen, die bestätigen, dass ihre Produkte den genannten Normen entsprechen, die zugehörigen Prüfberichte, die diese Zertifikate untermauern, sowie technische Datenblätter, die Ausstattung oder Bodenbelag ausreichend detailliert beschreiben, um sie gegen die Spezifikation zu prüfen. Eine vom Hersteller selbst ausgestellte Konformitätserklärung ist einem Zertifikat einer dritten Stelle nicht gleichwertig und sollte nicht als ausreichender Konformitätsnachweis behandelt werden. Diese Dokumentation als Teil des Angebots und nicht erst nach Vertragsvergabe zu verlangen, ermöglicht der Kommune, Angebote auf gleicher Grundlage zu vergleichen, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird.

Dokumentation nach der Montage

Sobald die Ausstattung montiert ist, sollte die Spezifikation Montageprotokolle verlangen, die bestätigen, dass die Arbeiten planungsgemäß ausgeführt wurden, einen Inspektions- und Wartungsplan, der festlegt, welche regelmäßigen Kontrollen die Ausstattung künftig erfordert, sowie klar festgelegte Gewährleistungsbedingungen, die sowohl Ausstattung als auch Bodenbelag abdecken. Diese Nachweise bilden zugleich die Grundlage für das laufende Sicherheitsmanagement des Standorts, nachdem der Spielplatz eröffnet wurde.

Dies ist eine Zusammenfassung dessen, was zu verlangen ist. Einen vollständigen Überblick über die in jeder Phase einzuholende Dokumentation, zusammen mit den vergaberechtlichen Risiken, die fehlende Dokumentation später verursachen kann, bietet der Beitrag „Checkliste für Spielplatz-Vergabeunterlagen: Was zu verlangen ist und was passiert, wenn Sie es nicht tun“. Hinweise zur Bewertung von Angeboten, wenn diese Dokumentation vorliegt, bietet der Beitrag „Wie man Angebote von Spielplatzanbietern fair vergleicht“.

Struktur des Spezifikationsdokuments

Spezifikationen lassen sich leichter schreiben und für Anbieter leichter beantworten, wenn sie einer einheitlichen Form folgen. Eine praktische Struktur umfasst üblicherweise:

1. Umfang und Standortkontext, mit Beschreibung des Projekts, der Standortbedingungen und der vorgesehenen Nutzer.

2. Anforderungen an die Ausstattung, die Funktion, Abmessungen, Altersgruppen, Kapazität und Sicherheitsanforderungen gemäß EN 1176 umfassen.

3. Anforderungen an den Bodenbelag, die kritische Fallhöhe und Belagkategorie gemäß EN 1177 umfassen.

4. Materialien, mit Beschreibung der standortangepassten Haltbarkeits- und Oberflächenanforderungen.

5. Montage, die Fundamentierung, Barrierefreiheit, Standortvorbereitung und Koordination umfasst.

6. Dokumentation und Gewährleistung, mit einer Liste der vor und nach der Montage vorzulegenden Nachweise, einschließlich Zertifikaten einer dritten Stelle für Ausstattung und Bodenbelag.

7. Bewertungskriterien, die erläutern, wie Angebote gegen die Spezifikation bewertet werden.

Diese Struktur stellt einen praktischen Ausgangspunkt dar, keine von einem bestimmten Vergabesystem vorgeschriebene Vorlage. Lokale Vergabevorschriften, ob auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, bestimmen die endgültige Form, die erforderlichen Formulare und das Einreichungsverfahren, und diese lokalen Vorschriften haben stets Vorrang vor der allgemeinen Struktur. Dieser Abschnitt beschreibt technische Best Practice, keine für eine bestimmte Rechtsordnung geltenden rechtlichen Vorgaben oder Vergabehinweise.

Häufige Fehler, die die Ausschreibungsneutralität untergraben

Mehrere sich wiederholende Fehler untergraben die Neutralität selbst gut gemeinter Spezifikationen:

Übernahme von Formulierungen aus dem Katalog eines einzelnen Anbieters. Das geschieht oft unbeabsichtigt, wenn ein früher Vorentwurf oder eine Produktbroschüre als Grundlage des Spezifikationstexts verwendet wird, ohne in funktionsbasierte Sprache umgeschrieben zu werden.

Verlangen eines genannten Produkts oder Markenmerkmals ohne Äquivalenzklausel. Die Nennung eines bestimmten Produkts hat gelegentlich einen begründeten technischen Grund, doch in diesem Fall sollte die Spezifikation eine Klausel enthalten, die es Bietern erlaubt, eine gleichwertige Lösung vorzuschlagen, die dieselbe Leistung erfüllt.

Unzureichende Spezifikation der Bodenbelagleistung. Wird die kritische Fallhöhe oder die Belagkategorie unklar gelassen, erschwert das den Angebotsvergleich und kann eine Sicherheitslücke hinterlassen, falls der vorgeschlagene Bodenbelag eines Bieters tatsächlich nicht zur darüber montierten Ausstattung passt.

Fehlende Dokumentationsanforderungen. Eine Spezifikation, die nicht vorab Zertifikate einer dritten Stelle, Prüfberichte oder Montageprotokolle verlangt, macht den späteren Vergleich und die spätere Prüfung deutlich schwieriger als nötig.

Diese Fehler zu vermeiden, läuft im Wesentlichen darauf hinaus, sich konsequent zu fragen, ob eine bestimmte Anforderung ein Leistungsergebnis oder das Produkt eines bestimmten Anbieters beschreibt. Ist Letzteres der Fall, lohnt es sich, sie umzuformulieren.

Elemente einer vollständigen technischen Spielplatzspezifikation

  • Funktionsbeschreibung der Ausstattung: Zweck, Altersgruppe und Spielart, die jedes Element ermöglicht.
  • Abmessungen und Materialien jedes Elements, ohne Bezug auf einen bestimmten Hersteller oder ein bestimmtes Modell.
  • Sicherheitsanforderungen gemäß EN 1176 für jedes Gerät.
  • Anforderungen an den Bodenbelag gemäß EN 1177, einschließlich kritischer Fallhöhe.
  • Umfang der Montage: Geländevorbereitung, Fundamente, Verankerung und Abschlussarbeiten.
  • Dokumentationsanforderungen: Konformitätszertifikat, Konformitätserklärung, Typprüfberichte.
  • Gewährleistungsbedingungen und Verpflichtungen nach der Übergabe (Service, Ersatzteile).
  • Formulierung der Anforderungen so, dass kein Bieter bevorzugt wird, im Sinne der Vergabeneutralität.

Wie REDOX bei der Erstellung der Spezifikation hilft

REDOX konzipiert, produziert und montiert Spielplatzausstattung nach EN 1176 und arbeitet mit Bodenbelaglösungen zusammen, die EN 1177 entsprechen. Da REDOX entlang der gesamten Kette tätig ist, von der ersten Gestaltung über die Produktion bis zur Montage, verfügt das Team über ein praktisches Verständnis sowohl dafür, was eine Spezifikation verlangen sollte, als auch dafür, was sich realistisch bauen und montieren lässt.

Diese Erfahrung wird auf konkrete und begrenzte Weise angeboten. REDOX schreibt keine Ausschreibungsunterlagen im Namen einer Kommune und schreibt keine Spezifikationen, die darauf ausgelegt sind, das eigene Produktsortiment zu bevorzugen, da das dem eigentlichen Zweck eines ausschreibungsneutralen Dokuments entgegenwirken würde. Was REDOX leisten kann, ist, einer Kommune oder einem öffentlichen Auftraggeber zu helfen, das Projektziel und die Standortbedingungen in funktionsbasierte Spezifikationssprache zu übersetzen, wie sie jeder qualifizierte Anbieter fair anbieten kann. Das bedeutet üblicherweise ein Gespräch über Standort, vorgesehene Altersgruppen und Aktivitäten sowie alle Einschränkungen, die der Standort mit sich bringt, und die Hilfe, diese Elemente in Anforderungen statt in Produktbeschreibungen zu übersetzen.

Städte, Gemeinden und öffentliche Auftraggeber können REDOX Angaben zu Standort und Projektziel für ein erstes Gespräch über die Vorbereitung der Spezifikation zusenden.

Verwandte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet ausschreibungsneutral bei einer Spielplatzspezifikation?
Eine ausschreibungsneutrale Spezifikation beschreibt, was Ausstattung oder Bodenbelag leisten müssen, statt ein bestimmtes Produkt, eine Marke oder ein Herstellermerkmal zu benennen. Das ermöglicht unterschiedlichen Herstellern, tatsächlich vergleichbare Lösungen vorzuschlagen, und unterstützt ein faires, verteidigungsfähiges Vergabeverfahren.
Bezieht sich EN 1176 auf die gesamte Spezifikation oder nur auf die Ausstattung?
EN 1176 ist eine europäische Normenreihe, die Gestaltung, Sicherheitsanforderungen und Prüfmethoden für Spielplatzausstattung umfasst. Sie bezieht sich auf die Ausstattung selbst. Der Bodenbelag ist separat durch EN 1177 geregelt, die die Leistung des stoßdämpfenden Bodenbelags betrifft.
Wie wird Bodenbelag spezifiziert, ohne ein bestimmtes Produkt zu benennen?
Bodenbelag lässt sich am besten über Leistungskriterien spezifizieren, etwa die geforderte kritische Fallhöhe und die Belagkategorie (zum Beispiel Gussgummi, Gummigranulat oder Kunstrasen mit stoßdämpfender Unterlage), nicht nach Marke oder Produktname. So bleibt die Anforderung messbar und offen für mehrere qualifizierte Anbieter.
Welche Dokumentation sollte eine Kommune von Anbietern verlangen?
Übliche Dokumentation umfasst vor der Montage Konformitätszertifikate einer unabhängigen akkreditierten Stelle und die zugehörigen Prüfberichte sowie nach der Montage Montageprotokolle, einen Inspektions- und Wartungsplan und Gewährleistungsbedingungen. Eine vom Hersteller selbst ausgestellte Erklärung ersetzt kein Zertifikat einer dritten Stelle. Die vollständige Dokumentationscheckliste behandelt ein eigener Leitfaden der REDOX Akademie.
Stellt dieser Leitfaden Rechtsberatung zur Durchführung einer Ausschreibung dar?
Nein. Dieser Leitfaden erklärt, was eine Spielplatzspezifikation aus technischer und sicherheitstechnischer Sicht enthalten sollte. Vergabeverfahren und rechtliche Anforderungen unterscheiden sich je nach Land und Projektart, weshalb der tatsächliche Ausschreibungsablauf stets mit den zuständigen lokalen Experten und Stellen bestätigt werden sollte.
Was ist der häufigste Fehler in Spielplatzspezifikationen?
Der häufigste Fehler ist, eine Spezifikation um die Katalogsprache eines einzelnen Anbieters herum zu schreiben, ob beabsichtigt oder nicht, was den Wettbewerb einschränkt und die Fairness des Vergabeverfahrens beeinträchtigen kann. Funktions- und leistungsbasierte Anforderungen vermeiden das.
Wie unterscheidet sich die technische Spezifikation vom Vorentwurf?
Der Vorentwurf vermittelt das vorgesehene Erscheinungsbild, den Eindruck und die Anordnung des Spielplatzes. Die technische Spezifikation ist das verbindliche Dokument, das messbare Anforderungen an Ausstattung, Materialien, Sicherheit und Dokumentation festlegt, die Anbieter erfüllen müssen. Dieser Unterschied wird in einem eigenen Leitfaden der REDOX Akademie ausführlicher erklärt.
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