Wie dieser Trend aussieht
Ein naturnah eingebetteter Spielplatz behandelt den Standort selbst als Teil der Spielsequenz, nicht als Kulisse dafür. Erdwälle werden zu Rutschen oder Kletterpfaden, Felsblöcke fügen sich in Kletterabfolgen ein, Baumstämme bilden Balancier- oder Sitzelemente, und Bepflanzung wird direkt in die Anordnung integriert, sodass Kinder durch Vegetation und Geländerelief laufen, statt um einen auf ebenem Untergrund errichteten, eingezäunten Spielplatz herum.
Machbarkeit nach EN 1176 und EN 1177
Geländerelief und natürliche Elemente sind von der Norm nicht ausgenommen. Ein als Kletterelement genutzter Felsblock, ein als Balancierbalken genutzter Baumstamm oder ein als Rutschbahn genutzter Erdwall verlangen dasselbe wie jedes hergestellte Spielgerät: einen definierten Fallraum und eine für wiederholte Nutzung geprüfte konstruktive Stabilität nach EN 1176, sowie einen Fallschutzboden, dessen nach EN 1177 geprüfte kritische Fallhöhe der freien Fallhöhe des Elements entspricht oder diese übersteigt.
Unebenes oder geneigtes Gelände bringt eine zusätzliche Komplexitätsebene mit sich. Ein Fallschutzboden, dessen Wirksamkeit nach EN 1177 auf ebenem Untergrund geprüft wurde, funktioniert nicht automatisch genauso auf einer Böschung. Die Wahl des Bodenbelags und die Ausführungsdetails müssen daher am tatsächlichen Gelände geprüft werden.
Nichts davon schließt einen in die Landschaft eingebetteten Spielplatz aus. Es bedeutet lediglich, dass das Geländerelief bereits ab der Entwurfsphase als Spielgerät behandelt werden muss, mit Fallräumen und Bodenbelag, die nach den tatsächlichen Konturen des Standorts kartiert werden.